Infothek / Grundlagen der Bürogestaltung / Stellplätze


Stellplätze


Für bestimmte Nutzungsarten gibt es je nach Landesverordnungen verschiedene Anforderungen an zur Verfügung zu stellenden Stellplatz-anzahlen. Das folgende Beispiel bildet die Anforderungen des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ab.


Richtzahlen für den Stellplatzbedarf in NRW:
Anlage zur 51.11 VV BauO NRW in Ergänzung des § 51 Abs. BauO NRW


Gebäude mit Büro-, Praxis- und Verwaltungsräumen

 

 

 

Büro- und Verwaltungsräume
allgemein

1 Stellplatz je 30- 40 m² Nutzfläche

 

20%

 

 

 


 

Räume mit erheblichem Besucherverkehr
(Schalter-, Abfertigungs- oder Beraterräume, Arztpraxen o.a.)

1 Stellplatz je 20- 30 m² Nutzfläche

 

75%




 

 

Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung

 

 

 

 

 

Fachhochschulen, Hochschulen

1 Stellplatz je 2-4 Studierende

 

 

 

 

 

 

 

Kindergärten, Kindertagesstätten und dergleichen

1 Stellplatz je 20-30 Kinder, mind. 2

 

 

 

 

 

 

 

Jugendfreizeitheime und dergleichen

1 Stellplatz je 15 Besucher