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Belüftung und Raumklima


Die Raumtemperatur muss während der gesamten Arbeitszeit mindestens 20 Grad erreichen. Die maximal zulässige Temperatur in Arbeitsräumen soll auch bei darüber liegenden Außentemperaturen 26 Grad nicht überschreiten.

Ab einer Außentemperatur von 32 Grad muss die Lufttemperatur in Arbeitsräumen stets 6 Grad unter der Außentemperatur liegen. Die relative Luftfeuchte muss zwischen 40 % und 60 % liegen. Die Zuglufterscheinung darf bei der Verwendung von raumlufttechnischen Anlagen eine Luftgeschwindigkeit von 0, 15 m/ s bei 21 Grad nicht überschreiten. Bei Temperaturen im Arbeitsraum von mehr als 23 Grad ist eine höhere Luftgeschwindigkeit von jeweils 0, 05 m/ s pro 1 Grad zulässig.

Sonneneinstrahlung ist mittels geeigneter Licht- und Sonnenschutz- einrichtungen, wie z.B. außen angebrachter verstellbarer Jalousien, Schutzfolien, zu verhindern. Bei der Verwendung von raumlufttechnischen Anlagen ist eine regelmäßige Wartung nach Angaben des Herstellers vorzunehmen. Entsprechende Wartungsprotokolle sind zum Nachweis aufzubewahren.