Infothek / Grundlagen der Bürogestaltung / Beleuchtung


Beleuchtung


Die künstliche Beleuchtung muss mindestens aus 2 Komponenten bestehen und vom Büronutzer regulierbar sein. Ihre horizontale Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz muss mindestens 500 Lux erreichen können (dies gilt auch für den Arbeitsbereich „Besprechung").

Für den Umgebungsbereich muss die horizontale Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux betragen. In Flurbereichen sollten mindestens 100 Lux erreicht werden. Lux ist die internationale Einheit für Beleuchtungsstärken und der ihr entsprechenden spezifischen Lichtausstrahlung. Ihr Einheitenzeichen ist: lx.