Infothek
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der Bürogestaltung
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Beleuchtung
Beleuchtung
Die künstliche Beleuchtung muss mindestens
aus 2 Komponenten bestehen und vom Büronutzer
regulierbar sein. Ihre horizontale Beleuchtungsstärke
am Arbeitsplatz muss mindestens 500 Lux erreichen
können (dies gilt auch für den Arbeitsbereich
Besprechung").
Für den Umgebungsbereich muss die horizontale
Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux
betragen. In Flurbereichen sollten mindestens
100 Lux erreicht werden. Lux ist die internationale
Einheit für Beleuchtungsstärken
und der ihr entsprechenden spezifischen Lichtausstrahlung.
Ihr Einheitenzeichen ist: lx.
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