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Arbeitsschutzrahmenlinie
Gesetzliche Vorschriften und Grundlagen
Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/ 391/
EWG
Die Richtlinie 89/ 391/ EWG v m 12. Juni 1989
über die Durchführung von Maßnahmen
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
der Arbeitnehmer bei der Arbeit wird auch
als europäisches "Grundgesetz"
zur Arbeitssicherheit bezeichnet.
Ziel dieser Richtlinie ist die Durchführung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer
am Arbeitsplatz. Sie enthält zu diesem
Zweck allgemeine Grundsätze für
die Verhütung berufsbedingter Gefahren,
für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz,
die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren,
die Information, die Anhörung, die ausgewogene
Beteiligung nach den nationalen Rechtsvorschriften
bzw. Praktiken, die Unterweisung der Arbeitnehmer
und ihrer Vertreter sowie allgemeine Regeln
für die Durchführung dieser Grundsätze.
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