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Produktsicherheitsrichtlinie
Gesetzliche Vorschriften und Grundlagen
Produktsicherheitsrichtlinie 2001/ 95/
EG
Die Produktsicherheitsrichtlinie ist als Auffang-
Richtlinie für Produkte und Sicherheitsrisiken
anzusehen, die nicht durch die anderen existierenden
Produktrichtlinien erfasst werden. Darüber
hinaus hat sie eine Dachfunktion, indem sie
die vorhandenen Sicherheitsrichtlinien um
spezielle Bestimmungen z. B. zur Marktüberwachung
ergänzt. Die Richtlinie trat am 15. Januar
2002 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten
bis zum 15. Januar 2004 in nationales Recht
umgesetzt werden. In Deutschland wurde dazu
das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
erlassen.
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