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Gesetzliche Vorschriften und Grundlagen

Arbeitsstättenrichtlinie

Die Richtlinie 89/ 654/ EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten ist die erste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/ 391/ EWG. Durch diese Richtlinie sollten Mindestvorschriften festgelegt werden, die die Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt fördern, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer verstärkt zu schützen.