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Arbeitssicherheitsgesetz
Gesetzliche Vorschriften und Grundlagen
Arbeitssicherheitsgesetz ( ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure
und andere
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl I. S 1885)
, zuletzt geändert am 25. November 2003
(BGBl. I S. 2325).
Mit der Bestellung von Betriebsärzten
und Fachkräften für Arbeitssicherheit
durch den Arbeitgeber soll erreicht werden,
dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur
Unfallverhütung den besonderen Betriebsverhältnissen
entsprechend angewandt werden und arbeitsmedizinische
und sicherheitstechnische Erkenntnisse im
Betrieb verwirklicht werden können. Zudem
sollen die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung
dienenden Maßnahmen einen möglichst
hohen Wirkungsgrad erreichen.
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